Die Stadt Eisenach erinnert die Kulturvereine der Stadt Eisenach, aber auch Initiativen (ohne Vereinsstatus) oder Einzelpersonen daran, dass für das Jahr 2024 noch bis Donnerstag, 30. November, Anträge auf eine Förderung bei der Stadt gestellt werden können.

geld foerderung

Die zugrunde liegende Förderrichtlinie und das Antragsformular ist hier zu finden: https://www.eisenach.de/kultur.

Entsprechend der Richtlinie können Antragsteller sein:

a) Verbände, Vereine, freie Gruppen

b) Einzelpersonen

c) Einrichtungen, Institutionen, Stiftungen.

Zuschüsse können nach Prüfung und Bewilligung gezahlt werden für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte, die das Kulturangebot in der Stadt Eisenach bereichern, sowie nachhaltig und möglichst barrierefrei für alle Bürger zugänglich sind.

Beim Einreichen eines Antrages sind, sofern es sich um einen Verein handelt, die Satzung des Vereines, die schriftliche Bescheinigung der Registrierung beim Registergericht sowie die schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Rückfragen im Fachdienst unter Tel. 03691 670 412 oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Das verlinkte Antragsformular wird in Kürze auch als Kosten- und Finanzierungsplan interaktiv ausfüllbar sein. Der Antrag kann dann bequem online direkt an den Fachdienst Kultur gesendet werden, aber natürlich auch weiterhin ausgedruckt per Post.

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